cloidnerux hat geschrieben:Auch die c't sieht die Sache gelassen.
Wie soll man seine Inhalte bewerten?
Zählt die Erwähnung von bestimmten Wörtern schon als Grund, die Einstufung zu erhöhen?
Hmm.... wenn man Worte wie Pornographie oder Sodomie auf den Websites findet, muss man sich vermutlich ab 18 einstufen.
Wie gut, dass man beim Programmieren solche Worte nie vorkommen.... verdammt... ;-D
cloidnerux hat geschrieben:wie sind Wikipedia Artikel über Primäre Geschlechtsorgane samt Grafiken zu bewerten?
Redaktionelle Inhalte.
Zumal auch Kleinkinder über primäre Geschlechtsorgane verfügen und diese betrachten dürfen, bevor sie 18 Jahren alt sind.
cloidnerux hat geschrieben:Auch stellt dieses Gesetz einen Nachteil für die Privaten und kleinen Webauftritte, da diese sich nicht die teure Hilfe durch FSM oder USK nicht leisten können.
4000 Euro kostet der Spaß - pro Jahr.
cloidnerux hat geschrieben:Auch soll es bis April nächsten nächsten Jahres überhaupt keine geeignete Kontrolsoftware zur Verfügung stehen, geschweige denn ist ein Konzept zur Realisierung dieses Vorhabens bisher ausgearbeitet.
Was möchtest Du denn kontrollieren, wenn es keine Verpflichtung gibt?
cloidnerux hat geschrieben:Hinzu kommen all die Ausländischen Server, die Bilder mit Pornographischen Bildmaterial aller Genere, vom Erotikfilm bis zur Hardcore-Sodomie, bereitstellen ohne überhaupt große Anstrengungen zu Unternehmen, einen Jugendschutz zu gewährleisten und mit den richtigen Schlagwörtern auch bei google gefunden werden können.
Ich oute mich mal als Porno-Noob: Ich habe - ich glaube letztes Jahr - bei images.google.de erst den Sicherheitsfilter "Moderaten Filter verwenden" gesehen und mal auf "kein Filter" umgeschaltet. Davor wunderte ich mich, was die alle wollen, die google-Welt ist doch erstaunlich frei von freizügigen Bildern.
cloidnerux hat geschrieben:Alles in allem ist es ein leeres Gesetz, das nur mal wieder durch Menschen verursacht wurde, die sich nicht mit der Materie auseinander gesetzt haben. Schutzmaßnahmen sind wichtig, aber bitte nicht so einen Müll.
Schutzmaßnahmen wogegen?
Seien wir mal ehrlich: Kinder unter 12 sollten das Internet bestenfalls in Begleitung betreten. Recherche für die Hausaufgaben. Vielleicht Mails. Aber schülervz oder Chats sehe ich hier nicht als zwingend an.
Und danach muss man heutzutage auch klarstellen, dass Kinder nicht mit dem 18. Geburtstag von asexuellen Wesen zu Menschen mutieren. Also muss man sich mit Sexualität und allem anderen, was die Welt an Gutem und Schlechtem zu bieten hat, auch auseinandersetzen und zwar bevor sie 18 werden.
Das bedeutet nicht, dass man mit Kindern Pornos gucken sollte - aber die Kinder werden das ohne die Eltern sowieso tun und dann sollten sie wenigstens einordnen können, was sie da sehen.
Man kann Kinder nicht schützen - was ja immer mehr getan wird, schließlich dürfen Kinder - wenn sie überhaupt rausdürfen - häufig nur noch vor der Türe spielen oder unter Bewachung. Doch wie lange kann man Kinder überwachen?
Pornographie gab es auch vor dem Internet. Damals hieß das Medium der Wahl noch Papier oder VHS. Und ich erinnere mich noch gut an die Albträume, die der kleine Bruder einer meiner Freunde hatte, der sich als 11jähriger Horrorfilme angeguckt hat und hinter einem Vorhang im gleichen Raum schlief.
"Böse Bilder" bekam man auch früher schon zu sehen. Wir nur auf Video. Meine Großeltern waren Kinder als echte Leichenteile noch einfach auf der Straße lagen. Das muss nicht sein, aber "böse Bilder" gehören zum Leben dazu.
Man muss Kinder stark machen, so dass sie wissen was sie zu tun haben, wenn man sie mal nicht an die Hand nimmt. Die Welt wird nicht besser, wenn man Kindern die Augen verbindet, bzw. die Welt mit Vorhängen abhängt, falls ein Kind vorbeikommt.
Wenn ein Kind versteht, dass ein Porno keine Folterdarstellung ist, sondern zum einem in beidseitigem Einverständnis und zum zweiten dort nur Schauspieler sich gegenseitig "rubbeln", dann ist das für ein Kind ungefähr so interessant, wie das literarische Quartett.
Nur dafür muss es aufgeklärt sein, was es in dieser Welt alles zu sehen gibt - und wissen, dass es keine verbotenen Fragen gibt. Ich jedenfalls habe nie Fragen gestellt bei Dingen, die ich verbotenerweise getan habe.
Es ist aber einfacher mit einem 13jährigen über dessen Alkoholmissbrauch zu sprechen, wenn der 12jährige weiß, dass er von mir eine Diskussion und eine Anregung bekommt und keine Strafe.
Jside hat geschrieben:Das mit Udo Vetter stimmt so nicht, das hat durch seinen Blogtext eine Menge Kritik von anderen Anwaelten auf sich gezogen.
Lesepflicht fuer alle:
http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/1/
Daraus:
> Frage 6: Welche Inhalte müssen klassifiziert werden?
>
> Das Gesetz sagt, dass alle Inhalte nach Altersstufen klassifiziert werden müssen.
> Nur Seiten, die „Nachrichtensendungen [und] Sendungen zum politischen Zeitgeschehen“ entsprechend
> und an deren Inhalten ein „berechtigtes Interesse“ besteht, sind ausgenommen.[/url]
Ich stufe proggen.org als Seite mit Inhalten von "berechtigtem Interesse" ein.
Merke: Wer Ordnung hellt ist nicht zwangsläufig eine Leuchte.
Ich beantworte keine generellen Programmierfragen per PN oder Mail. Dafür ist das Forum da.